Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltung
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) sind Bestandteil aller mit NETZPUNKTE° geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen in diesemBereich. Abweichungen
von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden– bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch NETZPUNKTE°. Entgegenstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. E-Mail gilt als Schriftform.
1.3 Widersprechen Regelungen in mit NETZPUNKTE° geschlossenenVerträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt
hiervon unberührt.
1.4 Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personendes öffentlichen Rechts gelten diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedemFall ausdrücklich und
erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden. NETZPUNKTE° kann Änderungen anden AGB vornehmen. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, fließen die Änderungen in laufende
Verträge ein.
§ 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Alle gegenüber NETZPUNKTE° erteilten Aufträge sind Urheberverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den zu schaffenden Werkleistungen gerichtet sind. Die Bestimmungen des
Urheberrechts gelten auch dann,wenn die gemäß § 2 UrhG erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht ist.
2.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrücklicheEinwilligung von NETZPUNKTE° weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständigeoder teilweise
Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß gegen Satz 1 hat der Auftraggeber NETZPUNKTE°eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütungzu zahlen.
2.3 NETZPUNKTE° überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. NETZPUNKTE° bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrechteingeräumt wurde, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung
zu verwenden.
2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf derschriftlichen Vereinbarung zwischen NETZPUNKTE° und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach
vollständiger Bezahlung der Vergütungüber.
2.5 NETZPUNKTE° hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber im Impressum genannt zu werden. Ferner ist NETZPUNKTE° dazuberechtigt, eine Nennung in
Presseerklärungen, offiziellenProjektinformationen etc. einzufordern. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, NETZPUNKTE° eine Vertragsstrafe in Höhe von 100%
der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von NETZPUNKTE°, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.6 Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von NETZPUNKTE° im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei
NETZPUNKTE° und gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn eine konkrete, schriftliche Nutzungs- und Vergütungsvereinbarung getroffen wurde(räumlich, zeitlich, inhaltlich). Bei Bestehen
einer solchen Vereinbarung erwirbt der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Bezahlung nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeiten im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck.
Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
2.7 Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von erbrachten Leistungen übernimmt NETZPUNKTE° keine Gewähr. Die rechtliche Prüfung von Leistungen von NETZPUNKTE° durch den Auftraggeber ist
vor der Nutzung empfehlenswert. Wünscht und beauftragt der Auftraggeber für die erbrachtenLeistungen von NETZPUNKTE° eine rechtlichePrüfung (z.B. Urheber-, Marken-, Nutzungs- und
Wettbewerbsrecht) durch eine besonders sachkundige Person oder Institution, so trägt der Auftraggeber die Kosten.
§ 3. Vergütung
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicherMehrwertsteuer, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Datenträger-,
Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkostengelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist je ein Drittel des Kostenvoranschlags nach Präsentation des ersten Entwurfs, der Ausarbeitungsvorstellung und nach Abnahme unabhängig davon fällig, ob die im
Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck zugeführt wird oder nicht. NETZPUNKTE° ist berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene
Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.
3.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3.4 Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart
worden.
3.5 Bei der Berechnung von Stundensätzen liegt die NETZPUNKTE° Preisliste zugrunde.
3.6 Soweit NETZPUNKTE° kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder
Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
3.7 Etwaige Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Vergütungspflicht.
3.8 Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. NETZPUNKTE° ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der selbstzutragenden Kreditkosten,
mindestens aber 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Rechnungen von NETZPUNKTE° gelten als
anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Mahnungen werden kostenpflichtig erstellt.
3.9 Sofern die Honorierung von NETZPUNKTE° nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, gilt die jeweils gültige Berechnungsgrundlage (Preisliste) von NETZPUNKTE° als vereinbart.
§ 4. Fremdleistungen
4.1 NETZPUNKTE° ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, NETZPUNKTE°
hierzu eine schriftliche Vollmachtzu erteilen.
4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namenund auf Rechnung von NETZPUNKTE° abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, NETZPUNKTE° im Innenverhältnis von
sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
§ 5. Eigentum Rückgabepflicht
5.1 An allen Leistungen und Lieferungen von NETZPUNKTE° werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind NETZPUNKTE°
spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Leistungen bleiben alleiniges Eigentum von NETZPUNKTE° bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche.
5.3 Während des Bestehens der Eigentumsvorbehalte darf der Auftraggeber die erhaltenen Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung von NETZPUNKTE° an Dritte weitergeben oder
weiterverarbeiten.
§ 6. Herausgabe von Daten
6.1 NETZPUNKTE° ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass NETZPUNKTE° ihm Datenträger, Dateien und Datenzur Verfügung stellt, ist
dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2 Hat NETZPUNKTE° dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von NETZPUNKTE° verändert werden.
6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4 NETZPUNKTE° haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, -Dateien und Daten. Die Haftung von NETZPUNKTE° ist ausgeschlossen bei Fehlern an
Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
§ 7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1 Der Auftraggeber erteilt NETZPUNKTE° vor Ausführung der Produktion eine schriftliche Freigabe.
7.2 NETZPUNKTE° führt die Produktionsüberwachung durch, entscheidet nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Ist eine Produktionsüberwachung durch NETZPUNKTE° nicht
gewünscht, schließen der Auftraggeber und NETZPUNKTE° darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. NETZPUNKTE° übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Fehler, die in der Produktion sichtbar
werden.
7.3 Nach erfolgter Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. Die Agentur haftet nicht für vom Auftraggeber
übersehene Fehler. Material- und verfahrensbedingte Abweichungen zwischen Entwürfen/Andrucken und Endprodukten gelten nicht als Mangel.
7.4 Bei Auflagenproduktionen gelten Mehrlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage als ordnungsgemäße Erfüllung. Berechnet wird die gelieferte Menge.
§ 8. Haftung
8.1 NETZPUNKTE° haftet in Fällen des Vorsatzes oder der grobenFahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet NETZPUNKTE° nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von NETZPUNKTE° ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt NETZPUNKTE° keinerlei Haftung. NETZPUNKTE° haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder
Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt
NETZPUNKTE° ihre Ersatzansprüche gegenüber Dritten an den Auftraggeber ab.
8.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.4 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8.5 Eine Haftung für die wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche Unbedenklichkeit einer Leistung übernimmt NETZPUNKTE° grundsätzlich nicht.
8.6 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche (5 Werktage) nach Lieferung schriftlichbei NETZPUNKTE° geltend zu machen. Danach gilt das Werk als
vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§ 9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für NETZPUNKTE° Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann NETZPUNKTE°eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an NETZPUNKTE° übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendungberechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber NETZPUNKTE° im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter
frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. NETZPUNKTE° führt keine Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.
9.4 NETZPUNKTE° ist berechtigt, die von ihr entworfenen oder realisierten Arbeiten mit Namen oder Logo (NETZPUNKTE° Schriftzug) zu versehen, in sonstiger geeigneter Weise auf NETZPUNKTE°
hinzuweisen und im Rahmen ihrer Eigenwerbung den Auftraggeber zu benennen.
§ 10. Informationspflicht
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, NETZPUNKTE° alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese als zur Erfüllung des Auftrags notwendig erweisen. Sollten diese
Angaben sich im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten.
10.2 Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine
Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Honorarrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und
Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
§ 11. Stillschweigepflicht
11.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an NETZPUNKTE° unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind Pass- und Codewörter.
§ 12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einerBestimmung sind die
Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Sofern der Auftraggeber selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gelten ausschließlich die Bedingungen der Agentur, es sei denn, die Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden
von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
12.3 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
12.4 Gerichtsstand bei Streitigkeiten zwischen NETZPUNKTE°und dem Auftraggeber ist Tostedt.